| Reifenkennzeichnung: Die Flankenbeschriftung | |
| Reifenkennzeichnung: Die Reifengrößenangaben | ||
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Hier
finden Sie eine kurze Erklärung, aus welchen Elementen sich die
vollständige Bezeichnung eines Reifens ergibt und was die einzelnen Zahlen
und Buchstaben bedeuten.
Wie Sie am einfachsten die zulässige Bereifung für Ihr Fahrzeug finden, sehen Sie hier |
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| Die Reifengrößenangaben: Was bedeutet z.B. 205 / 55 R 16 91 W? | |
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| Die Reifengrößenangaben: Die Geschwindigkeitsklassen | ||
| Der Kennbuchstabe gibt die Maximalgeschwindigkeit an, für die ein Reifentyp freigegeben ist. | ||
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| Reifenkennzeichnung: Die DOT-Angabe (wichtig bei Gebrauchten Reifen!!) | |
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DOT = Department of
Transportation (USA-Verkehrsministerium) |
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| ab 1990: kleines Dreieck DOT 327 + Dreieck = 32 te Herstellungswoche im Jahre 1997 | |
| ab 1990: kleines Dreieck DOT 098 + Dreieck = 9 te Herstellungswoche im Jahre 1998 | |
| ab 2000:(kein Dreick) DOT 0200 = 2 te Herstellungswoche im Jahre 2000 | |
| ab 2001:(kein Dreick) DOT 1601 = 16 te Herstellungswoche im Jahre 2001 | |
| Reifenkennzeichnung: Die Felgengröße | |
| Felgenbezeichnungen | |
| Die international gebräuchlichen Größenangaben für Felgen - zum Beispiel 7 J x 15 - bezeichnen die Radbreite von Felgenhorn zu Felgenhorn, hier sieben Zoll, sowie den Innendurchmesser als Höhenangabe, ebenfalls in britischen Zoll. | |
| Reifenkennzeichnung: Die Reifengrößenangaben - Weitere Bezeichnungen | |
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| Was müssen Sie bei der Umrüstung auf Breitreifen beachten? | |
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Sollte
die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein/-brief vermerkt sein,
können Sie den Reifen bedenkenlos fahren. Sollte dies nicht der Fall sein,
dürfen Reifengrößen und Felgen nur nach Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Fahrzeugherstellers bzw. einer technischen Prüfung durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen und daraufhin ausgestellter Anbaugenehmigung
verwendet werden. In jedem Fall sind bei der Reifenzuordnung die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges sowie Auflagen und Hinweise des TÜV,
des Fahrzeug-, Rad- und Reifenherstelllers zu beachten.
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| Allgemeines: Die Reifenlagerung | ||
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Gummi altert durch Wärme, bei Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung stärker und wird durch viele Lösungsmittel angegriffen. Reifen sollten in einem trockenen, kühlen Raum möglichst dunkel lagern, Reifen ohne Felgen stehend, sonst liegend. Berührung mit Benzin, Öl und Fett ist zu vermeiden. Die Laufrichtung und Position sollten direkt beim Abmontieren mit einem speziellen Stift gekennzeichnet werden. Natürlich sollten die Reifen sauber, und kein Splitt im Profil vorhanden sein. |
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| Nützliche Hinweise für einen korrekten Einsatz der Reifen | |
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Hier einige praktische Tips und nützliche Informationen für die Behandlung von Reifen: Den Reifendruckmindestens alle zwei Wochen bei Umgebungstemperatur kontrollieren (auch den des Ersatzreifens). Bei der Luftdruckkorrektur die Luft möglichst nicht aus den Reifen ablassen, solange diese warm sind. Um die Quetschbeanspruchung auf die Reifen auf ein Minimum zu reduzieren, empfiehlt es sich, die Reifendrücke auf 3,2 - 3,5 bar zu erhöhen, wenn das Fahrzeug längere Zeit nicht benutzt wird. Auch der Reifenverschleiß sollte regelmäßig kontrolliert werden; dabei ist zu berücksichtigen, daß die Leistungen auf nasser Fahrbahn mit zunehmendem Profilverschleiß merklich abnehmen. Deshalb sollten die Reifen gewechselt werden, wenn die Profiltiefe ca. 3 Millimeter erreicht hat. Die Reifen der beiden Achsen alle 10.000 - 15.000 km untereinander tauschen, um den Verschleiß zu optimieren und alle vier Reifen zusammen wechseln. Wenn nur zwei Reifen gewechselt werden, sollten aus Sicherheitsgründen die beiden neuen auf die Hinterachse montiert werden. Der schnelle Luftaustritt (Perforation oder Platzen) eines Reifens der Hinterachse führt zu einer unmittelbaren Instabilität des Fahrzeugs, so daß der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verliert. Genau wie beim plötzlichen Verlust der Bodenhaftung in der Kurve, etwa auf nasser Fahrbahn, könnte dieses Ereignis zu einem schwer kontrollierbaren Übersteuern (Heck überholt Schnauze) führen. Nach Stößen oder Perforationen sollte der Reifen von Fachleuten - auch auf der Innenseite - kontrolliert werden. Einer Beschädigung des Reifens sollte auf keinen Fall zu geringe Bedeutung beigemessen werden. Es ist gefährlich, in einen schlauchlosen Reifen einen Schlauch einzulegen, da es beim Aufblasen zu Lufteinschlüssen zwischen dem Schlauch und der (luftundurchlässigen) Innenwand des schlauchlosen Reifens kommen könnte. In diesem Fall käme es zu einem kontinuierlichen Scheuern des Schlauchs gegen die Reifeninnenseite, was sehr bald zu einer Zerstörung der aus Schlauch und Reifen bestehenden Einheit führen könnte. Dies hätte noch schwerere Folgen, wenn es bei einem auf der Hinterachse montierten Reifen passieren würde. Wird das Fahrzeug längere Zeit auf Flecken von Öl, Diesel oder Lösungsmitteln ganz allgemein abgestellt, führt dies zu einer Schädigung des Reifens, da diese Substanzen die Mischungen, aus denen der Reifen besteht, angreifen; gleiches gilt für kohlenwasserstoffhaltige Substanzen, die für die Reinigung der Reifenflanken verwendet werden. Auch die übermäßige Verwendung von Schneeketten auf nicht verschneiten Straßen kann die Reifen nachhaltig schädigen. Es ist möglich, daß auf der Reifenflanke manchmal eine "bläuliche" Färbung auftritt. Dies ist ein rein ästhetische Problem, das keinerlei Einfluß auf die Leistungen der Reifen hat. |
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| Auszug aus § 36 StVZO: Die Reifenbeschriftung: | ||
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Reifen an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h müssen mit folgenden Kennzeichnungen versehen sein: |
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| Neu ab 1.10.1998: Die E-Kennzeichnung | ||
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Nachdem
schon seit Jahren Pflicht in der Erstausrüstung, wird die E-Kennzeichnung
für Reifen ab dem 1.10.1998 auch im Ersatzgeschäft Gesetz.
D. h. ab dem Tag dürfen keine Reifen mehr ohne E-Nummer gehandelt
und im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, wenn
sie nach dem 1.10.1998 (ab Wochenzeichen 408) produziert wurden. Dies
gilt für alle Reifen mit Geschwindigkeitssymbol F (80 km/h) und
höher (und natürlich für ZR). |
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Beispiel:
"große" E-Nummer
nach ECE (Genf) für Reifen mit Betriebskennung |
Beispiel:
"kleine" E-Nummer
nach EEC (Brüssel) für Reifen ohne Betriebskennung |
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| "E"
im Kreis und "e" im Rechteck geben an, nach welcher Vorschrift das
Zeichen erteilt wurde. Die Zahl 4 beim E/e steht für das genehmigte
Land. Die ersten zwei dann folgenden Ziffern zeigen die Version der Vorschrift
(PKW im Moment 02 .... LKW 00...). Der Rest ist die fortlaufende Genehmigungsnummer. Die Zahl gibt das Land an, in dem genehmigt wurde: 1 = Deutschland 2 =Frankreich 4 =Niederlande 11 = England |
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